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Die Aufgaben eines Verwalters sind im "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)" §§26 und 27 umfassend geregelt. An dieser Stelle finden Sie meist umfangreiche Leistungskataloge, die eigentlich nichts anderes sind als eine Selbstverständlichkeit.

Wir verwalten Ihr Eigentum engagiert und verlässlich.

Gerne legen wir Ihnen ein individuelles Angebot mit unserem Leistungskatalog vor.